

Wir regeln Ihre komplette Schadensabwicklung mit Versicherung, Werkstatt und Anwalt
Verkehrsunfall? Probleme bei der Schadensregulierung? Oder Zweitmeinung erforderlich? Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges KFZ-Gutachten und sorgen für eine faire, schnelle und stressfreie Entschädigung.
Bei Unfallschaden, Eren fragen!
Gratis Gutachten – auch bei Teilschuld
Bei unverschuldetem Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.
Unser Bonus: Auch bei einer Teilschuld von 30% oder 50% berechnen wir Ihnen keine anteiligen Gebühren.
Zeitersparnis durch Vor-Ort-Service
Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen – wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.
Schnelligkeit garantiert: Termin und fertiges Gutachten innerhalb von 24 Stunden.
Ihr Rundum-Sorglos-Unfallservice
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket, um Sie im Alltag vom Gutachten bis zur Reparatur zu entlasten.
Ein Anruf genügt: Wir übernehmen die Kommunikation mit Anwalt, Werkstatt und Versicherung. Falls erforderlich, halten wir Sie mobil.
Wir vereinen für Sie fachkundige Fahrzeug- und Rechtsexpertise
Um Ihnen den Prozess der Schadensregulierung so einfach wie möglich zu gestalten, kümmern wir uns für Sie um die Kommunikation mit Anwalt, Werkstatt und Versicherung.
Unsere Mobilitätsgarantie
Wir stellen Ihnen einen kostenfreien Ersatzwagen zur Verfügung.
Jedes Gutachten profitiert von unserer Werkstatterfahrung
Als gelernter Karosseriebauer und Karosseriebaumeister habe ich in über 10 Jahren hinweg hunderte Instandsetzungen von Unfallschäden begleitet und gelernt, dass eine oberflächliche Begutachtung oft nicht ausreicht.
Diese Expertise bringe ich als verbandsgeprüfter Kfz-Sachverständiger in jedes Gutachten ein und lege die Schäden fachgerecht frei, um das volle Ausmaß des Unfalls und resultierende Folgeschäden zu erfassen. Führt der Unfall zu einem Wertverlust Ihres Fahrzeugs, wird der Wiederbeschaffungswert durch einen detaillierten Marktvergleich ermittelt, um für Sie eine faire Entschädigung zu fordern.
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Unsere Expertenempfehlung: Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt
Keine Lust auf komplizierten Schriftverkehr? Überlassen Sie die Kommunikation mit der Versicherung einem Fachanwalt mit Erfahrung bei der Schadensregulierung. Wir arbeiten auf Wunsch eng mit Ihrem Anwalt zusammen oder empfehlen Ihnen einen juristischen Partner.
Bei Fremdverschulden werden die Kosten durch die Versicherung getragen. Nur im Streitfall ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu empfehlen.
Die 3 Schritte bis zu Ihrem beweissichernden Gutachten
Ein Verkehrsunfall reißt Sie abrupt aus dem Alltag und hinterlässt Schock und Ratlosigkeit. Sobald die Unfallstelle gesichert und Verletzte versorgt sind, beginnen wir mit der Schadensaufnahme.
Melden Sie sich bei uns noch an der Unfallstelle, nach Unfallaufnahme oder nach Deckungszusage durch die Versicherung.
Wir vereinbaren innerhalb von 24 Stunden einen Termin bei Ihnen vor Ort, um die Schäden für das Gutachten aufzunehmen.
Nur 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme ist das Gutachten fertiggestellt und wird an Versicherung oder Anwalt übermittelt.
Kunden die uns Vertrauen
Wir gehen die extra Meile, um das Beste für sie herauszuholen
„Ich bin äußerst zufrieden mit den Dienstleistungen dieses Kfz-Gutachters. Die Expertise und Professionalität haben mich beeindruckt. Die Bewertung des Schadens erfolgte schnell und präzise. Der Gutachter war freundlich, hat meine Fragen geduldig beantwortet und sich um alle Formalitäten gekümmert. Sehr empfehlenswert!“

„Bin super zufrieden! Alles schnell abgewickelt. Das Team ist sehr freundlich und nimmt sich sehr viel Zeit für seinen Kunden. Ich habe am gleichen Tag noch einen Termin bekommen und durfte vorbeikommen. Sind definitiv die besten und die ehrlichsten.“

„Wenn man Herr Eren beauftragt braucht man sich praktisch um nichts mehr zu kümmern! Er erledigt alle Formalitäten, hält einen stets auf dem Laufenden und sein Gutachten ist umfangreich und an Professionalität sicher nicht zu toppen. Immer freundlich und kompetent!“

Schnelle und sorgenfreie Schadensregulierung
Kontaktieren Sie uns jetzt – Wir übernehmen den bürokratischen Aufwand und sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
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Fragen und Antworten rund um Ihr Gutachten
Sie haben noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns in dringenden Fällen gerne telefonisch oder andernfalls per Kontaktformular.
Die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten stehen unter Vorbehalt und werden von der Versicherung des Unfallverursachers geprüft. Durch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt und die detaillierte Schadenserfassung setzen wir alles daran, die erfasste Summe zur Auszahlung zu bringen.
Trägt der Unfallverursacher die Schuld zu 100%, werden die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung übernommen.
Als besonderen Bonus berechnen wir unseren Kunden auch bei einer Teilhaftung von 30% oder 50% keine anteiligen Gebühren.
Wir haben in unserer Unfall-Checkliste die wichtigsten Schritte zusammengefasst.
Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein Interesse daran, die Kosten zu minimieren. Eigene Gutachter der Versicherung könnten dazu neigen, die Schadenssumme niedriger zu bewerten. Ein unabhängiger Gutachter hingegen arbeitet in Ihrem Interesse und sorgt für eine objektive und faire Schadensbewertung.
Ein Gutachten ist eine detaillierte, unabhängige Bewertung des Schadens und des Wertverlusts eines Fahrzeugs, erstellt von einem qualifizierten Gutachter. Es dient als rechtlich anerkanntes Dokument für Versicherungen und Gerichte.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, die eine Werkstatt erstellt. Er umfasst die voraussichtlichen Kosten für Teile und Arbeitszeit, bietet jedoch keine umfassende Bewertung des Fahrzeugzustands oder des Wertverlusts. Im Streitfall hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden, bleibt ganz Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu wählen. Die Wahl der Werkstatt liegt ganz bei Ihnen, unabhängig von den Empfehlungen der Versicherung.